Laut Gesetz ist für die Überprüfung des Verdachts auf Kindeswohlgefährdung eine insoweit erfahrene Fachkraft einzubeziehen. Nach §§ 8a/b SGB VIII und § 4 KKG unterstützen insoweit erfahrene Fachkräfte Mitarbeitende z.B. in Kindertagesstätten, in Schulen, im Gesundheitswesen und in Verbänden, wenn diese vermuten, dass das Wohl eines Kindes oder Jugendlichen gefährdet ist.
Wenn Sie wissen wollen, wie die insoweit erfahrene Fachkraft arbeitet, schauen Sie sich gern
dieses Video an.
Gelerntes aktivieren und auf dem neuesten Stand sein:
Auffrischung für insoweit erfahrenen Fachkraft im Kinderschutz
Als insoweit erfahrene Fachkräfte im Kinderschutz stehen Sie Fachkräften der unterschiedlichen Arbeitsfelder beratend zur Seite, die Fragen zu einem Kinderschutzfall haben.
In diesem Kurs können Sie Ihre vor längerer Zeit erworbenen Kenntnisse zur Prozessberatung als insoweit erfahrene Fachkraft auffrischen, sich auf den aktuellen Stand bringen oder vorhandenes Wissen vertiefen. Ziel ist es, sicher mit den anfragenden Fachkräften die Gefährdungseinschätzung durchzuführen. Anhand von Fällen aus der Praxis bekommen Sie die nötige Beratungssicherheit zu möglichen Hilfen und zur Entwicklung eines gemeinsamen Maßnahmeplanes.
Wir werden auf folgende Themen eingehen:
- Formen der Kindeswohlgefährdung
- Risiko- und Schutzfaktoren
- Gesetzliche Grundlagen, Dokumentation und Datenschutz
- Prozessberatung und -struktur als insoweit erfahrene Fachkraft (ieF)
- Rollen-, Auftrags- und Aufgabenklärung als ieF
- Verfahrensablauf der Prozessberatung als ieF
- Gestaltung und Aufbau von Netzwerken
- Intervisionsmöglichkeiten
Zielgruppe:
(Langjährige) insoweit erfahrene Fachkräfte mit oder ohne Zertifikat der LIGA
Bei Interesse können Sie sich hier anmelden.
Anne Marung
Tel. +49-(0)351-42 42 091
E-Mail: