Was gehört im konkreten Einzelfall zum Handlungsablauf?
- Wahrnehmung und Dokumentation von Anhaltspunkten
- Austausch mit Kolleg_innen
- Beratung mit der/dem Kinderschutzbeauftragten über weiteres
Vorgehen, Information an die Schulleitung - Kollegiale Fallberatung in der Kinderschutzgruppe (KSG)
- Gefährdungseinschätzung in Form einer Fallberatung, Einbeziehung
einer „insoweit erfahrenen Fachkraft“, Dokumentation der
Fallberatung - Eltern-/Schülergespräch, Dokumentation der Gespräche
- Kind und Eltern weiter beobachten und im Gespräch bleiben
- weiteres Elterngespräch zur gemeinsamen Auswertung des Verlaufs
der Hilfe / Einhaltung von Vereinbarungen / Veränderungen der
Situation durch Maßnahmen - Information an das Jugendamt, wenn Hilfen nicht angenommen
werden oder nicht ausreichend sind - weitere Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und der Familie