Was gehört im konkreten Einzelfall zum Handlungsablauf? 

 

  1. Wahrnehmung und Dokumentation von Anhaltspunkten

  2. Meldung an die Leitung, bei Kindertagespflegepersonen an die Vermittlungsstelle bzw. den Träger

  3. Gefährdungseinschätzung in Form einer Fallberatung, Einbeziehung einer „insoweit erfahrenen Fachkraft“, Dokumentation der Fallberatung

  4. Elterngespräch, Dokumentation des Elterngesprächs

  5. Kind und Eltern weiter beobachten und im Gespräch bleiben

  6. weiteres Elterngespräch zur gemeinsamen Auswertung des Verlaufs der Hilfe/ Einhaltung von Vereinbarungen/ Veränderungen der Situation durch Maßnahmen

  7. Information an das Jugendamt, wenn Hilfen nicht angenommen werden oder nicht ausreichend sind

  8. weitere Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und der Familie

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 Anhaltspunkte

 ⇒ Gefährdungseinschätzung

 ⇒ Elterngespräch

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.