Kindeswohlgefährdung  ist…

wenn das Verhalten von Eltern oder anderen Personen in solchem Ausmaß in Widerspruch zu den Bedürfnissen des Kindes steht, dass mit ziemlicher Sicherheit eine erhebliche Beeinträchtigung in der Entwicklung des Kindes droht.Drei Merkmale sind dabei von Bedeutung:

  1. Es besteht eine gegenwärtige Gefahr.
  2. Es besteht eine gegenwärtige Gefahr. Die Beeinträchtigung der Entwicklung des Kindes ist mit Sicherheit vorhersagbar.
  3. Das Ausmaß der Schädigung ist erheblich.

Kindeswohlgefährdung kann aufgrund verschiedener Ursachen entstehen:

  1. Erziehungsberechtigte Personen wenden Methoden an, die dem Kind schaden.
  2. Erziehungsberechtigte Personen wenden Methoden an, die dem Kind schaden.Erziehungsberechtigte Personen vernachlässigen elementare Bedürfnisse des Kindes.

In beiden Fällen kann es sein, dass die Erziehungsberechtigten willentlich dem Kind schaden oder sich aufgrund unverschuldeten Versagens in der Weise verhalten. Neben Erziehungsberechtigten Personen (Eltern, Erzieher_innen) kann es auch das Verhalten von Dritten (Verwandte, Freunde, Geschwister, Fremde) sein, welches das Kind gefährdet. Die Erziehungsberechtigten sind in der Verantwortung, das Kind davor zu schützen.

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